Für Schäden an Gebäuden und Hausrat durch Unwetter kommen die Wohngebäude- bzw. die Hausratversicherung auf. Beide Versicherungen ergänzen sich. Sollte zum Beispiel ein Dach beschädigt oder abgedeckt sein und Regen kommt durch die Decke, ist die Wohngebäudeversicherung zuständig für die Reparatur des Daches und die Hausratversicherung für die Schäden am Hausrat.
Nach einem Unwetter kommt es darauf an, schnell und besonnen zu reagieren. Hier finden Sie Informationen, die im Schadensfall zu beachten sind:
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zur Schadensprävention.
Der Schutz vor weiteren Naturgefahren, wie z. B. Hochwasser oder Starkregen, kann zusätzlich im Rahmen einer Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgeschlossen werden. Für Schäden an Gebäuden und Hausrat durch weitere Naturgefahren ergänzen sich beide Versicherungen.
Typische Naturgefahren sind Überschwemmungen, wenn durch starke Regenfälle das Grundstück, auf dem sich das Gebäude (mit Ihrem Hausrat) befindet, unter Wasser steht. Gleiches gilt, wenn z. B. Flüsse oder Seen über die Ufer treten und dadurch das Grundstück überflutet wird. Auch kann es dazu kommen, dass hierdurch ein Rückstau entsteht, weil die Ableitungssysteme überlastet sind und das Wasser hierdurch in das Gebäude gedrückt wird.
Über den Schutz vor weiteren Naturgefahren sind außerdem Schäden durch Erdbeben, Schneedruck / Dachlawinen, Erdsenkungen, Lawinen, Erdrutsch und Vulkanausbruch abgedeckt.
Hier finden Sie Informationen, die im Schadensfall zu beachten sind:
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Schäden an Gebäuden und Hausrat durch Blitzschlag und Überspannung können über die Wohngebäude- bzw. Hausratversicherung abgedeckt werden. Beide Versicherungen ergänzen sich. Schäden können durch einen Blitzeinschlag direkt entstehen oder aber durch Überspannung. Bei einer Überspannung durch Blitzschlag können beispielsweise elektrische Geräte, wie die Heizungssteuerung, Fernseher, PC oder Telefon beschädigt werden.
Hier finden Sie Informationen, die im Schadensfall zu beachten sind:
Versichert sind in der Kfz-Teil- oder Vollkaskoversicherung Fahrzeugschäden, z. B. durch die direkte Einwirkung von Überschwemmung, Schnee- und Dachlawinen, Blitzschlag, Hagel und Sturm (mind. Windstärke 8). Wenn durch eine dieser Naturgewalten, z. B. Äste oder Ziegel auf das Auto geworfen werden, sind diese Schäden ebenfalls versichert.
Hier finden Sie Informationen, die im Schadensfall zu beachten sind: